Sexualisierte Gewalt
- Prävention und Beratung
Sie finden alle wichtigen Informationen und Verfahrensweisen in unserem Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Unabhängig von Beschwerden allgemeiner Art ist für die Beschwerde bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt ein eigenes Verfahren anzuwenden.
Zunächst: Für kirchliche Mitarbeitende (ehren- oder hauptamtlich) besteht bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt eine Meldepflicht.
Die Meldung eines Verdachts erfolgt direkt bei der Meldestelle der Ev. Kirche von Westfalen.
Dort wird der Verdachtsfall eingeschätzt und sie werden zum weiteren Vorgehen beraten
(Telefon: 0521 594-381, E-Mail: meldestelle@ekvw.de)
Auf der Ebene der Kirchengemeinde kann auch eine Vertrauensperson der beschwerdeführenden Person bzw. der von sexualisierter Gewalt betroffenen Person angesprochen werden. Zu nennen sind an dieser Stelle beispielsweise ein*e Pfarrer*in, der/die Vorsitzende des Presbyteriums, ein*e Presbyter*in oder auch ein*e andere*r hauptamtliche Mitarbeiter*in der Kirchengemeinde. Im Gemeindebrief und auf der Homepage der Ev. Lukas-Kirchengemeinde sind die wichtigsten Ansprechpersonen mit Namen, Funktion, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu finden. Im Gemeindebüro können die gleichen Angaben für weitere Personen erfragt werden. Auch diese Vertrauensperson aus der Kirchengemeinde wird die Kontaktaufnahme mit der Meldestelle empfehlen oder ihrerseits aufnehmen.
Sobald einer der o.g. Personen ein Verdachtsfall gemeldet wird, ist der Vorgang von dieser Person schriftlich mit den wichtigsten Angaben (gegen wen richtet sich der Verdacht, seit wann ist ein mögliches Fehlverhalten festzustellen, genaue Daten sind hilfreich) festzuhalten. Dabei ist absolute Vertraulichkeit gegenüber Dritten zu wahren. Ggf. wird im nächsten Schritt die Beratung und Einschätzung der o.g. Meldestelle eingeholt. Die dort beauftragte Person kann in entsprechenden Gesprächen mit den Betroffenen erste Handlungsmöglichkeiten entwickeln und sie bei der Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen begleiten. Die beauftragte Person kann im Rahmen des Seelsorgegeheimnisses absolute Verschwiegenheit garantieren. Mit der Meldung als Verdachtsfall sorgt die aufnehmende Stelle dafür, dass die mögliche Tatperson alle Rechte und Pflichten bis zur Klärung des Verdachtsfalles ruhen lässt.
Sollte sich im Gespräch mit der Meldestelle der Verdacht erhärten, wird auf der Ebene des Kirchenkreises ein Kriseninterventionsteam installiert , welches im weiteren Verlauf der beschwerdeführenden Person unterstützend zur Seite steht.
Sofern sich aus dem Verdachtsfall die Notwendigkeit ergeben sollte, Strukturen zu verändern oder andere Maßnahmen in Bezug auf den gemeldeten möglichen Missbrauch erforderlich sein, sind diese zu untersuchen und zu überprüfen. Die kreiskirchlichen und / oder landeskirchlichen Beratungsstellen sind bei solchen Sachverhalten unterstützend einzubeziehen. Die beschwerdeführende Person ist über die getroffenen Veränderungen bzw. Maßnahmen zu informieren.
Siehe auch die Homepage der EKvW https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/meldestelle/

